Vorstellung
Rechtsanwalt Andreas Hartrodt ist 1957 in Hamburg geboren. Er besitzt die anwaltliche Zulassung seit 1987 und ist seitdem schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Erb-, Familien- und Mietrechtes in Hamburg und Schwerin tätig.
Seit 2008 ist Rechtsanwalt Hartrodt Fachanwalt für Erbrecht.
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, dem im Rahmen einer umfangreichen Zusatzausbildung und eines damit verbundenen strengen, formalisierten Prüfungsverfahrens durch die Rechtsanwaltskammer der Titel Fachanwalt verliehen wurde. Voraussetzung für den Erwerb des Titels sind besondere theoretische Kenntnisse und mehrjährige nachgewiesene praktische Erfahrungen im jeweiligen Fachgebiet. Diese übersteigen die durch Studium und gewöhnliche Berufspraxis erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse in erheblichem Maße. Der Fachanwalt muss sich jährlich auf seinem Spezialgebiet fortbilden, indem er Fortbildungsveranstaltungen besucht, selbst durchführt oder wissenschaftliche Artikel veröffentlicht.
Rechtsanwalt Hartrodt ist neben seiner rechtsberatenden Tätigkeit seit 1990 für über 12 Amtsgerichte in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern als Nachlasspfleger, Verfahrenspfleger, Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker ständig tätig.
Er ist vertretungsbefugt an jedem Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland.
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